Leistungen
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(§8a SGB VIII)
Wer?
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung richtet sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche, die von Vernachlässigung oder Misshandlung betroffen sind. Die Unterstützung umfasst nicht nur die betroffenen Kinder und Jugendliche, sondern auch die Eltern, um deren Erziehungskompetenzen zu stärken und die Familiensituation insgesamt zu verbessern. Darüber hinaus können auch andere Familienmitglieder einbezogen werden, um ein stabilisierendes Umfeld zu schaffen.
Was?
Wir arbeiten eng nach den gesetzlichen Vorgaben des § 8a SGB VIII, der den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung regelt. Zu den ersten Aufgaben gehört eine umfassende Situationsanalyse, die es uns ermöglicht, die Hintergründe und aktuellen Bedürfnisse des Kindes sowie der Familie zu verstehen. Dies umfasst die Identifikation von Risiken, die enge Zusammenarbeit mit den Eltern und das Einleiten geeigneter Schutzmaßnahmen. Neben Beratung bieten wir konkrete Interventionsmaßnahmen an, um sicherzustellen, dass die physischen, psychischen und emotionalen Bedürfnisse der Kinder gewahrt bleiben und sie in einem geschützten Umfeld aufwachsen können.
Wie und Warum?
Unser Ansatz ist geprägt vom subjektlogischen Konzept, das die individuellen Wahrnehmungen und Handlungsfähigkeiten der Adressat*innen in den Mittelpunkt stellt. Dies zeigt sich in unserer offenen und partnerschaftlichen Arbeitsweise, bei der die Kommunikation mit Familien und Institutionen stets auf Augenhöhe erfolgt, um Vertrauen und Respekt zu fördern. Auch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung beziehen die Fachkräfte die Eltern, wenn möglich, aktiv in Entscheidungen ein, um deren Eigenverantwortung zu stärken.
Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist die Umsetzung und Überprüfung von Schutzplänen. Diese Schutzpläne dienen als konkrete Handlungsvorgaben, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Risiken der betroffenen Kinder und ihrer Familien abgestimmt sind. Sie beinhalten präventive Maßnahmen und klare Ziele, die in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden, um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Der § 8a SGB VIII unterstreicht die besondere Verantwortung der Jugendämter und Fachkräfte für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ein frühzeitiges Erkennen von Gefährdungen und schnelle Schutzmaßnahmen sind entscheidend, um schwerwiegende Schäden in der kindlichen Entwicklung zu verhindern. Unser Ziel ist es, nicht nur akute Gefährdungen zu beheben und Fremdunterbringungen zu vermeiden, sondern auch die Ressourcen und Potenziale der Familien zu stärken, um stabile und förderliche Lebensbedingungen im familiären Umfeld zu schaffen.

Ansprechpartner
Sebastian Matthes
Mobil: 0171 9372290
sebastian.matthes@fjh-soest.de