Leistungen

Erziehungsbeistandschaft
(§ 30 SGB VIII)

Wer?
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund familiärer oder sozialer Belastungen besondere Unterstützung in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung benötigen. Häufig stehen sie vor Herausforderungen wie familiären Konflikten, sozialer Isolation oder Schwierigkeiten im Alltag, die ihre Stabilität und Eigenständigkeit gefährden.

Was?
Das Ziel ist es, die individuellen Stärken und Potenziale der Adressat*innen zu fördern und ihnen langfristig soziale Kompetenzen, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zu stabilen zwischenmenschlichen Beziehungen zu vermitteln. Neben akuten Hilfestellungen wird ein stabilisierendes Umfeld geschaffen, das die persönliche Weiterentwicklung ermöglicht und Schul- sowie Alltagsleistungen nachhaltig verbessert.

Wie und Warum?
Die Erziehungsbeistandschaft setzt auf einen subjektlogischen Ansatz, bei dem die Adressat*innen als gleichwertige Partner wahrgenommen werden. Gemeinsam mit den Fachkräften entwickeln sie individuelle Lösungswege, statt vorgegebene Lösungen zu übernehmen. Diese Herangehensweise fördert ihre Eigenverantwortung und befähigt sie, aktiv an der Gestaltung ihres Lebens mitzuwirken. Freizeitpädagogische Angebote unterstützen zusätzlich, indem sie die sozialen Fähigkeiten der Adressat*inne  in einem sicheren Rahmen stärken.

Ein vertrauensvolles, stabiles Verhältnis zu den Fachkräften ist essenziell für den Erfolg der Erziehungsbeistandschaft. Durch diese enge Beziehung auf Basis von gegenseitigem Respekt können die Adressat*inne offen über ihre Sorgen sprechen und entwickeln gemeinsam mit den Fachkräften langfristige Lösungsansätze, die ihre Eigenständigkeit und Resilienz fördern.

Ansprechpartner

Sebastian Matthes
Mobil: 0171 9372290
sebastian.matthes@fjh-soest.de

Nach oben scrollen