Leistungen

Ambulantes Clearing nach
§§ 30,35 SGB VIII

Wer?

Das ambulante Clearing nach §§ 30, 35 SGB VIII bietet eine individuelle Unterstützung für junge Menschen und komplexe Familiensysteme, unabhängig davon, ob sie bereits systemerfahren sind oder nicht. Unsere Fachkräfte arbeiten in unterschiedlichen Lebenslagen – sei es im häuslichen Umfeld, im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme, bei einem Reiseprojekt oder auch für obdachlose junge Menschen.

Was?

Ein zentrales Element unseres Ansatzes ist die aktive Integration in die Lebenswelt der Adressat*innen. Wir streben an, temporär Teil ihrer Umgebung zu werden, um ein tiefgehendes Verständnis für ihre spezifischen Herausforderungen und Ressourcen zu entwickeln. Durch diese enge Zusammenarbeit gelingt es uns, die individuellen Lebensrealitäten der Adressat*innen zu erfassen und ihre Bedürfnisse klar zu identifizieren.

Wie und Warum?

Im Rahmen des Clearings setzen wir auf einen subjektlogischen Ansatz, der es uns ermöglicht, das Verhalten und die Perspektiven der Adressat*innen nachzuvollziehen. Auf dieser Basis erarbeiten wir passgenaue Hilfsangebote, die entweder durch unseren Träger selbst oder durch Partner in unserem Netzwerk bereitgestellt werden.

Wir bieten somit nicht nur Unterstützung in Form von Gesprächen, sondern agieren aktiv in den Lebenssituationen der Adressat*innen, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, die ihnen helfen, ihre Herausforderungen zu bewältigen und ihre Zukunft zu gestalten.

Clearing kann überall dort stattfinden, wo die Adressat*innen es zulassen. Zum Beispiel im eigenen Zuhause, während eines Klinikaufenthalts, bei stationärer Versorgung durch eine andere Einrichtung oder im Rahmen eines Reiseprojekts. Es sind keine Grenzen gesetzt.

Ansprechpartner

Ricarda Orlt
Mobil: 0160 4008151
ricarda.orlt@fjh-soest.de

Tobias Misauer
Mobil: 0151 67660327
tobias.misauer@fjh-soest.de

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